„Verantwortung ändert Zukunft, denn zweite Chancen zählen.“

 
Mit der Übergabe des Zuwendungsbescheids am 13.05.2026 durch die Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, hat der Verein Jugendclub 83 e.V. in Bitterfeld-Wolfen die verantwortungsvolle Aufgabe übernommen mit dem Aufbau eines Schülergerichts im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu beginnen.
 
„Schülergerichte sind ein wirksames Instrument der Kriminalprävention: Jugendliche übernehmen Verantwortung, lernen, Konflikte auf rechtsstaatliche Weise zu lösen und stärken damit ihr Rechtsbewusstsein, erklärt Ministerin Franziska Weidinger.
Weiter sagt die Ministerin: „Mein Dank gilt allen Beteiligten, die dieses Projekt vor Ort mit Leben füllen werden".
 
Damit dies gelingt braucht es ein starkes Netzwerk von Akteur:innen.
Mit dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld wächst das landesweite Netzwerk der Schülergerichte weiter. Dabei übernimmt das AGZ Harz eine zentrale fachliche und qualitätssichernde Funktion.  Der Verein Anti-Gewalt-Zentrum Harz e.V. gründete 2007 das erste Schülergremium. Die Schülerrichter haben seitdem bereits mehrere Hundert Fälle bearbeitet.


Das Team des Vereins Jugendclub 83 e.V. freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem AGZ Harz beim Aufbau des Projekts „Schülergremium“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Worum geht es? 
Das Schülergremium verfolgt einen pädagogischen, partizipativen Ansatz der präventive und intervenierende Elemente beinhaltet.
Für die Akteur:innen des Landkreises bietet das Projekt einen innovativen Baustein im Bereich der Jugendhilfe, Prävention und Diversion.
Polizei, JuBP (Jugendberatungsstelle der Polizei), Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft, Schulleiter:innen, Schulsozialarbeiter:innen, Sozialarbeiter:innen aus Jugendeinrichtungen und weitere Akteur:innen arbeiten dabei eng zusammen und schaffen gemeinsam ein abgestimmtes Verfahren, das pädagogische Wirkung mit rechtlicher Verbindlichkeit vereint.
 
Ziele des Schülergremium:
Das Schülergremium verfolgt das Ziel, jugendlichen Beschuldigten im Rahmen eines erzieherischen Diversionsverfahrens die Möglichkeit zu geben, sich aktiv und eigenverantwortlich mit ihrem Fehlverhalten auseinanderzusetzen. Durch den Dialog auf Augenhöhe sollen Einsicht, Verantwortungsübernahme und die Bereitschaft zur Wiedergutmachung gefördert werden.
Darüber hinaus verfolgt das Schülergremium folgende Ziele:
  • Förderung der Verantwortungsübernahme
  • Vermeidung weiterer Straftaten
  • Stärkung sozialer Kompetenzen
  • Förderung demokratischer Teilhabe
  • Stärkung des Rechtsbewusstseins
  • Förderung von Wiedergutmachung statt Bestrafung
  • Stärkung der Zivilgesellschaft
 
Langfristig trägt das Schülergremium dazu bei, eine Kultur der Verantwortung, des respektvollen Miteinanders und der konstruktiven Konfliktlösung zu fördern. Es verbindet Prävention, Partizipation und Resozialisierung und stärkt sowohl die Persönlichkeitsentwicklung der beteiligten Jugendlichen als auch das Vertrauen in rechtsstaatliche und demokratische Werte.
 
Mitglieder des Schülergremium
Die Mitglieder des Schülergremiums übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe im Rahmen eines erzieherischen Diversionsverfahrens. Sie begleiten jugendliche Beschuldigte aus einer Peer-to-Peer-Perspektive und tragen dazu bei, Verantwortung, Einsicht und Wiedergutmachung zu fördern.

Dafür sollten sie folgende Voraussetzungen mitbringen:
  • zu Beginn der Ausbildung zwischen 14 und 17 Jahre alt
  • Interesse an gesellschaftlichem Engagement und der Mitgestaltung eines verantwortungsvollen Miteinanders.
  • Bereitschaft, sich für die Tätigkeit im Schülergremium ausbilden und fortbilden zu lassen.
  • Zuverlässigkeit und die Bereitschaft, regelmäßig an Gremiumssitzungen sowie Reflexions- und Austauschtreffen teilzunehmen.
  • Offenheit, Empathie und die Fähigkeit, anderen Menschen respektvoll und vorurteilsfrei zu begegnen.
  • Kommunikationsfähigkeit sowie die Bereitschaft zuzuhören und konstruktive Fragen zu stellen.
  • Verantwortungsbewusstsein und Verschwiegenheit im Umgang mit vertraulichen Informationen.
  • Teamfähigkeit sowie die Bereitschaft, Entscheidungen gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Gremiums zu treffen.
  • Die Fähigkeit, zwischen Person und Tat zu unterscheiden und den Jugendlichen wertschätzend zu begegnen, ohne das begangene Fehlverhalten zu relativieren.
 
Die Mitglieder des Schülergremiums sind sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst. Sie handeln nicht als Richterinnen oder Richter im rechtlichen Sinne und verfügen über keinerlei richterliche Entscheidungsbefugnisse.
Sie verhängen keine Strafen, sondern erarbeiten gemeinsam mit dem jugendlichen Beschuldigten geeignete Maßnahmen, die eine erzieherische Wirkung entfalten, Verantwortung fördern und eine erneute Straffälligkeit möglichst verhindern sollen.
 
Die Mitglieder verstehen sich als neutrale Gesprächspartner auf Augenhöhe. Sie begleiten den Beschuldigten dabei, die Folgen seines Handelns zu reflektieren, Verantwortung zu übernehmen und Möglichkeiten der Wiedergutmachung zu entwickeln.
 
Sie arbeiten in festen Teams, die schulübergreifend zusammengesetzt sind, um unterschiedliche Erfahrungen und Perspektiven einzubringen. Die Einsätze erfolgen rotierend nach Koordination durch die Projektverantwortliche des Vereins.
 
Regelmäßige Fortbildungen, Supervisionen sowie Reflektions- und Erfahrungsaustausche sichern die Qualität der Arbeit, stärken die Handlungskompetenz der Mitglieder und bieten Raum, Erfahrungen zu besprechen sowie die eigene Rolle kontinuierlich weiterzuentwickeln.
 
Mitglied des Schülergremiums werden


 
Voraussetzungen um als Täter das Schülergremium zu nutzen:
 
  • der Beschuldigte und der gesetzliche Vertreter müssen einverstanden sein (Grundsatz der Freiwilligkeit der Einwilligung in die Teilnahme an dem Projekt gilt bis zum Abschluss des Verfahrens)
  • der Beschuldigte muss geständig und der Sachverhalt geklärt sein (das Schülergremium führt keine Beweisaufnahme durch)
  • in der Regel nur Ersttäter
  • Täterpersönlichkeit und Tat dürfen der Zuweisung zum Projekt nicht entgegenstehen (endgültige Entscheidung darüber, wer am Projekt teilnimmt, obliegt der Staatsanwaltschaft)
 
 




Das Schülergremium aus der Perspektive des Landes Sachsen-Anhalt
 
Das Schülergremium ist ein kriminalpädagogisches Präventionsprojekt für straffällig gewordene Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren. Als erzieherische Maßnahme gemäß § 45 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ergänzt es das bestehende Diversionsangebot in Sachsen- Anhalt. Jugendliche, die erstmalig oder wegen leichter bis hin zu Delikten im Grenzbereich der mittleren Kriminalität auffällig geworden sind, können durch die zuständige Staatsanwaltschaft an das Schülergremium vermittelt werden.
 
Das Projekt entstand auf Initiative des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://mj.sachsen-anhalt.de/aktuelles/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Base&tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=653393&cHash=0fec8d287c0b08b40fbd299ddc07a8bf

„In Sachsen-Anhalt setzen sich seit 2008 Jugendhilfe, Schulen und Partner aus dem regionalen Umfeld gemeinsam dafür ein, dass alle Kinder und Jugendliche gleichen Zugang zu hochwertiger Grund- und Sekundarbildung erhalten. Ziel ist es, alle Schülerinnen und Schüler einzubeziehen und besonders diejenigen professionell aufzufangen, denen der vorzeitige Schulabbruch droht. Im August 2015 ist das durch den Europäischen-Sozialfonds und das Land Sachsen-Anhalt geförderte Programm in eine neue Förderperiode gestartet.“ [Vgl. https://www.schulerfolg-sichern.de/programm.html]

Entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm „Schulerfolg sichern” sind im Landkreis Anhalt-Bitterfeld 26 Schulsozialarbeiter*innen und eine Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ tätig. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein durch die Kooperationspartner aus der Schule und einem anerkannten Träger der Jugendhilfe gemeinsam erarbeitetes Konzept, das Voting des Jugendamtes des Landkreises und die fachliche Bewertung eines Gremiums auf Landesebene.



Ausgehend von dieser Vision einer inklusiven Bildungslandschaft im Landkreis Anhalt-Bitterfeld arbeitet die regionale Netzwerkstelle an Strukturen und Verfahren, um allen Kindern und Jugendlichen gleichen Zugang zu hochwertiger Grundschul-, Sekundarschul-, Berufsschul- und Gymnasialschulbildung zu ermöglichen sowie Schüler*innen einzubeziehen und besonders diejenigen professionell aufzufangen, denen der vorzeitige Schulabbruch droht. [vgl. Netzwerkstelle ABI]

„Nur im Zusammenspiel aller am Bildungs- und Ausbildungsprozess Beteiligten kann es gelingen, Kinder und Jugendliche für das Lernen und den schulischen Alltag zu begeistern“.
Motto der regionalen Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern!“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Unter Schulsozialarbeit werden sämtliche Aktivitäten und Ansätze einer verbindlich vereinbarten, dauerhaften und gleichberechtigten Kooperation von Jugendhilfe und Schule - bzw. von Fachkräften der Jugendhilfe einerseits und Lehrkräften andererseits - verstanden werden, durch das sozialpädagogische Handeln am Ort sowie im Umfeld der Schule ermöglicht wird.

Schulsozialarbeit in diesem Sinne, ist definitionsgemäß einer Aufgabe der Jugendhilfe. Sie bringt jugendhilfespezifische Ziele, Tätigkeitsformen, Methoden und Herangehensweisen in die Schule ein, die auch bei einer Erweiterung des beruflichen Auftrages der Lehrer nicht durch die Schule allein realisiert werden können. Schulsozialarbeit ist also eine zusätzliche Ressource, die die pädagogische Qualität der Schule weiterentwickeln hilft und das Repertoire pädagogischer Arbeitsformen und Lernchancen erweitert. [Definition von Schulsozialarbeit von Olk/Bathke/Hartnuß (1996 und 2000)]

Merkmale von Schulsozialarbeit:

  • ausgebildete Sozialarbeiter*innen werden am Lebensort Schule eingesetzt und wirken im Sinne einer Lebensweltorientierung von Kindern und Jugendlichen
  • sozialpädagogische Methodenkompetenzen werden im Interesse der Schüler eingebracht, das heißt aber auch, dass sie Vermittler zwischen Schüler - Eltern - Lehrer - und Schulleitung sind.
  • das gemeinsame Interesse gilt dem Erreichen individueller Zielstellungen im Kontext Schule / Gemeinwesen
  • Lehrer- als auch Schulsozialarbeiter*innen bringen ihren eigenen Blickwinkel und ihre hieraus resultierenden Zielsetzungen, Vorgehensweisen und Kompetenzen in die Schule ein, Stichpunkt: Schulentwicklung
  • die "gleichberechtigte Zusammenarbeit" der Professionen ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
  • der besondere Ansatz von Schulsozialarbeit besteht darin, Arbeitsansätze, Handlungsformen und Zielbestimmungen der Jugendhilfe am Ort und im Umfeld des Ortes der Schule zu realisieren / Stichwort: Jugendhilfe trifft Schule / Schule als zentraler Ort der Gemeinwesenarbeit, hier z.B. offene Schule

Schulsozialarbeit im ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ wird als ein Angebot der ganzheitlichen Jugendhilfe im Rahmen von Schule verstanden. Sie verfolgt das Ziel, Schüler im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten und bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen. Die individuellen Kompetenzen zur Lösung persönlicher und sozialer Probleme sollen gefördert werden.

Ebenso soll mit Hilfe von Schulsozialarbeit Kindern und Jugendlichen geholfen werden, die Grenzen sozialer Benachteiligung und individueller Beeinträchtigung zu überwinden, um ein aktives Mitglied innerhalb der Klassengemeinschaft und später der Gesellschaft zu werden.

Dabei steht ein ressourcen- und adressatenorientierter Ansatz im Mittelpunkt des sozialpädagogischen Handelns. Die Grundannahme dieser Sichtweise ist, dass Schüler die Experten ihrer Problemsituation sind und um ihre persönlichen Lösungsansätze wissen. Sie werden dabei aber nicht allein gelassen, sondern sollten Unterstützung bei der Suche nach Lösungswegen durch den Schulsozialarbeiter, Lehrer, Sozialpädagogen im Gemeinwesen und ihre Eltern erhalten.

Insofern beinhaltet das Verständnis von Schulsozialarbeit im Landkreis Anhalt - Bitterfeld sowohl eine aktive Elternarbeit als auch eine aktive Kooperation mit den Lehrkräften, um bedarfsorientiert und individuell zu arbeiten. Gleichzeitig organisiert Schulsozialarbeit ein kooperatives und vernetzendes Miteinander im Gemeinwesen und etabliert Schule als aktiven Partner im Sozialraum.

Schulsozialarbeit in Anhalt- Bitterfeld orientiert sich an den von Drilling aufgestellten Grundsätzen der Schulsozialarbeit. Die Grundsätze haben sich bei der täglichen Arbeit bewiesen und werden im Folgenden kurz beschrieben:


Prävention

Bei der Präventionsarbeit kann zwischen primärer und sekundärer Prävention unterschieden werden. Während die erste Variante daran arbeitet, Störungen, als schulverweigerndes Verhalten von Beginn an auszuschließen, tritt sekundäre Prävention auf, wenn das Verhalten bereits eingetreten ist. Früherkennung und Frühbehandlung des Verhaltens sind Maßnahmen, die einer Verstetigung der Schulverweigerung entgegen wirken sollen. Dies kann aber nur gelingen, wenn Eltern, Schüler und Lehrer in die Arbeit einbezogen werden.

Ressourcenorientierung

Schulsozialarbeiter arbeiten mit den vorhandenen Stärken, Fähig- und Fertigkeiten der jungen Menschen. Sie unterstützen dadurch die individuelle Persönlichkeitsentwicklung und das Selbstwertgefühl. Durch die Anerkennung ihrer individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten werden die Schüler gestärkt und ihr Selbstwertgefühl steigt.

Beziehungsarbeit

Der Aufbau einer Beziehung zum Schüler stellt die Grundlage für die Arbeit der Schulsozialarbeit dar. Die Beziehung sollte von Offenheit und Vertrauen geprägt sein, um Lösungsprozesse zu initiieren. Der Beziehungsaufbau setzt eine Präsenz und Ansprechbarkeit des Schulsozialarbeiters voraus. Daher sollten regelmäßig stattfindende Sprechstunden angeboten werden.

Prozessorientierung

Schulsozialarbeit unterstützt Schüler in schwierigen Lebenslagen und hilft ihnen bei der Suche nach individuellen Lösungswegen. Dies geschieht durch niederschwellige und prozessorientierte Beratungstätigkeit. Indem Kinder und Jugendliche aktiv am Lösungsprozess beteiligt werden, kann ihr Selbstwertgefühl und das Gefühl Verantwortung zu übernehmen gestärkt werden.

Methodenkompetenz

Die Methodenkompetenz bezieht sich auf die Kenntnis und Fähigkeit die Methoden sozialer Arbeit anwenden zu können. Dazu gehören Einzelfallhilfe, Gruppen-, Projekt-, und Gemeinwesenarbeit.

Systemorientierung

Bei der Arbeit mit den Schülern, muss der Schulsozialarbeiter die Person in den Bezug zum System Schule setzen. Das heißt, Schulsozialarbeit darf sich nicht ausschließlich auf das Individuum konzentrieren, sondern muss es im systemischen Kontext sehen. Daher ist es notwendig, dass sich die Schulsozialarbeit mit dem Umfeld und den Systemen Schule, Familie, Gesellschaft und PeerGroups auseinandersetzt.1



Die Arbeit der Schulsozialarbeiter*innen richtet sich an dem von der Schule und Kooperationspartner, hier dem Jugendclub´83 e.V., erarbeiteten Konzept. Diese werden dialogisch mit Blick auf die individuellen Bedarfe der Schule weiterentwickelt. Bitte vergleichen Sie hier das in der Berufsbildende Schulen Anhalt-Bitterfeld - Standort Köthen vorliegende Konzept und den Meilensteinplan.

1 Vgl. Grundlagen und Umsetzungshilfen für die Schulsozialarbeit in der Volkshochschule. St. Gallen 2007, S. 3ff


Der Träger Jugendclub ´83 e.V. fungiert seit dem Jahr 2011 als regionale Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern!“ im Landkreis Anhalt- Bitterfeld.

Gefördert wird das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und durch das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen zum Landesprogramm finden Sie auf dem Programmportal.


Zielstellung:

„Nur im Zusammenspiel aller am Bildungs- und Ausbildungsprozess Beteiligten kann es gelingen, Kinder und Jugendliche für das Lernen und den schulischen Alltag zu begeistern“.
[Motto der regionalen Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern!“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld]


Ausgehend von dieser Vision einer inklusiven Bildungslandschaft im Landkreis Anhalt-Bitterfeld arbeitet die regionale Netzwerkstelle an Strukturen und Verfahren um allen Kindern und Jugendlichen gleichen Zugang zu hochwertiger Grundschul-, Sekundarschul-, Berufsschul- und Gymnasialschulbildung zu ermöglichen sowie Schüler*innen einzubeziehen und besonders diejenigen professionell aufzufangen, denen der vorzeitige Schulabbruch droht.


Zielgruppen der Netzwerkstelle:

  • Mitarbeitende in Kindertagesstätten
  • Verantwortliche in Schulen aller Schulformen im Landkreis (u.a. Schulleitung),
  • Mitarbeitende des Landesschulamtes (schulfachliche Referent*innen, Beratungslehrkräfte, Schulpsycholog*innen)
  • Mitarbeitende aus Verwaltung (Landkreis Kommunen, Schulträger) sowie kommunalen Einrichtungen/öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
  • Mitarbeitende der Träger der Schulsozialarbeit im Landkreis
  • Schulsozialarbeiter*innen (kommunal- oder landesgefördert)
  • Mitarbeitende aus (Erziehungs-)Beratungsstellen, offenen Jugendarbeit, Ehrenamtsinitiativen


Multiplikatoren für die Netzwerkstellenarbeit:

  • Schüler- und Elternvertretungen (kommunal und Landkreis)
  • Mitarbeitende von Bildungsträgern, einschließlich der Hochschule Anhalt
  • Mitarbeitende aus Wirtschaft sowie Industrie- und Handelskammern
  • Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der regionalen und landesweiten Netzwerkpartner
  • Mitarbeitende aus Politik (Jugendhilfe- und Bildungsausschuss, u. ä.)
  • Medien-/Pressevertreter*innen


Aufgabenprofil:


a) Beratung und Begleitung von Kooperationsprozessen zwischen Jugendhilfe und Schule
  • Um eine bedarfsorientierte Beratung für alle Zielgruppen vor Ort zu sichern, ist das Team in den Schulen und anderen Einrichtungen im Landkreises auch aufsuchend tätig.
  • Etablierung und Administration von Strukturen/Netzwerken zur Sicherung von Schulerfolg: bspw. fachliches Begleitgremium „Pädagogischer Beirat“ und Arbeitskreis Schulsozialarbeit

b) Organisation von Fortbildung und Unterstützung des Fachaustauschs
  • Ziel verschiedener Veranstaltungsformate ist es, Akteure des Landkreises zusammenzuführen und den Kontakt zu intensivieren, Erfahrungsaustausch zwischen den vor Ort Handelnden zu ermöglichen sowie Wissen, insbesondere von gelungenen Beispielen aus den Schulen, zu transferieren.

c) Förderung des freiwilligen Engagements in Schule
  • Die Netzwerkstelle unterstützt die Etablierung der Methode „Lernen durch Engagement (Service Learning)“ als Teil des Schulunterrichts. Diese Lehr- und Lernform verbindet gesellschaftliches Engagement an außerschulischen Bildungsorten von Schülerinnen und Schülern mit fachlichem Lernen.
  • Die Netzwerkstelle unterstützt, dass Schule als Engagementfeld etabliert und die Gewinnung und Vermittlung von Ehrenamtlichen in Schule ermöglicht wird (bspw. Lern- und Lese- sowie Sprachpat*innen; Freiwilligentag an Schule).

d) Förderung gelingender Bildungsübergänge & Vernetzung eines abgestimmten und vielfältigen Bildungsangebots
  • Erarbeitung von Handlungs- und Gestaltungsansätze im Landkreis um Eingliederungsprozesse bei Bildungsübergängen bedarfsgerecht, systematisch und anschlussorientiert für alle Schüler*innen zu gestalten.
  • Schaffung von Transparenz zu bestehenden formalen, nonformalen und informellen Bildungsangeboten um den Zugang und die Nutzung dieser Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien zu unterstützen.

e) Mitarbeit in Gremien und Netzwerken
  • Sicherung des Informations- und Wissenstransfers in regionalen und landesweiten den Schulerfolg betreffenden Gremien und Netzwerken
  • bspw.: Jugendhilfeausschuss, Trägernetzwerk Schulsozialarbeit, Kreisjugendring Anhalt-Bitterfeld e.V. (KJR), Treffen der 14 regionalen Netzwerkstellen, etc.

f) ANSTIFTER-Projektförderung
  • finanzielle Förderung bis zu 2.000 € pro bildungsbezogenes Projekt zur Sicherung des individuellen Schulerfolgs
  • Antragsformular, Fristen und weitere Informationen dazu finden Sie HIER